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Ländlicher Raum    Feb. 2012

Online-Fachzeitung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Publikationen des BMLFUW

http://publikationen.lebensministerium.at/
 
Österreichische Nationalbibliothek
http://www.onb.ac.at

Bibliothek der Universität Wien
http://www.ub.univie.ac.at
 
Bibliothek der Universität für Bodenkultur 
www.boku.ac.at/bib.html
 
Digitales Informationsportal
der Österreichischen
Akademie der Wissenschaften
http://epub.oeaw.ac.at

Parlamentsbibliothek
www.parlament.gv.at/bibliothek
 
Bibliothek und Online-Katalog (OPAC)
der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft 
http://www.agraroekonomik.at/index.php?id=bibliothek


 

   


 


Bücher

Rote Listen gefährdeter Tiere Österreichs. Kriechtiere, Lurche, Fische, Nachtfalter, Weichtiere

 
Leitung: Klaus P. Zulka. Hrsg. vom BMLFUW, Redaktion: Ruth M. Wallner; Verlag Böhlau, Wien 2006, 515 Seiten; Preis: 49 Euro; 978-3-205-77478-5 


Rote Listen haben in Österreich eine lange Tradition. Nach den Fassungen von 1983 und 1994 bietet die Grüne Reihe des Lebensministeriums nunmehr eine vollständig neue Bearbeitung ausgewählter Tiergruppen.Das Umweltbundesamt Wien hat ein Einstufungssystem entwickelt, das eine objektivierbare Einschätzung von Bestandssituation, Bestandsentwicklung, Habitatverfügbarkeit, Habitatentwicklung und weiterer Gefährdungsindikatoren für jede Art ermöglicht. Daraus wird die Gefährdungseinstufung abgeleitet und in international vergleichbaren Gefährdungsklassen dargestellt.
 
Erläuternde Kommentare geben zu vielen Arten Auskunft über deren Gefährdungssituation, Schutzprioritäten und dringenden Handlungsbedarf im Rahmen von Bewahrungsprogrammen.
 
Rote Listen gefährdeter Arten sind für jeden, der im angewandten Naturschutz tätig ist, unverzichtbares Arbeitswerkzeug. Mit dieser Neubearbeitung wird ein umfangreicher Fundus an neuen Daten und Befunden für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bewahrung der Biodiversität setzt voraus, dass die am meisten gefährdeten Elemente der Artenvielfalt verlässlich identifiziert werden können; die neuen Roten Listen liefern eine wichtige Voraussetzung dazu.