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SOMMER, Ulrich
Ulrich Sommer: Everything But Arms-Regelung (EBA) und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)Auswirkungen auf den Zuckermarkt der Europäischen UnionAm 28. Februar 2001 hat der Rat der Europäischen Union eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2820/98 über allgemeine Zollpräferenzen beschlossen, die eine Ausweitung der Zollbefreiung ohne mengenmäßige Beschränkungen auf grundsätzlich alle Waren (außer Waffen) mit Ursprung in den am wenigsten entwickelten Ländern vorsieht. Ausnahmen bilden die Produkte Reis, Bananen und Zucker, für die Übergangsmaßnahmen bis zum Jahr 2009 vorgesehen sind (Everything But Arms (EBA) Regelung). Im Cotonou-Abkommen von 2000 zwischen der EU und den AKP-Ländern wurde festgelegt, dass ab September 2002 neue Verhandlungen zwischen den Partnern beginnen sollen. Das Ziel dieser Verhandlungen ist, die bis Ende 2007 vereinbarten Handelspräferenzen durch Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und einzelnen Gruppen von AKP-Ländern zu ersetzen. Auch der Sonderstatus des Zuckerprotokolls soll insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den WTO-Regeln überprüft werden. Beide Abkommen beeinflussen die Lage auf dem Zuckermarkt der Europäischen Union. Während in der EBA-Regelung die Modalitäten schon exakt festgelegt sind, müssen sie bei den WPA noch ausgehandelt werden. Die Auswirkungen auf den EU-Zuckermarkt werden in Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Verhandlungen sehr unterschiedlich sein... |
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